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Digital Omnibus: Cookie-Erleichterungen sind noch kein geltendes Recht

Der Rat hat seine Verhandlungsposition festgelegt. Für österreichische Websites ergibt sich daraus noch keine neue Cookie-Ausnahme oder verlängerte Meldefrist.

Ratsposition / laufendes Gesetzgebungsverfahren

Ereignis:
Veröffentlicht: · Aktualisiert: · Fachlich geprüft:

Ersteinordnung einer Entwicklung vom 21. Oktober 2026; keine Nachricht aus den letzten sieben Tagen.

Was bestätigt ist

Der Rat der EU hat am 21. Oktober 2026 seine Position zum Digital Omnibus vereinbart. Die Mitteilung wurde am 22. Oktober um das Mandat ergänzt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen bei Cookies und Meldungen von Datenschutzverletzungen. Das ist eine Verhandlungsgrundlage, keine bereits anwendbare Änderung.

Was Website-Betreiber daraus ableiten können

Aus der Ratsposition allein folgt keine Erlaubnis, bisher einwilligungspflichtiges Tracking ohne Zustimmung zu aktivieren. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Cookie-Ausnahmen haben Voraussetzungen; eine pauschale Freigabe von Reichweitenmessung wäre eine unzutreffende Verkürzung.

Meldewege und Fristen nicht vorzeitig umstellen

Das Mandat sieht bei Art. 33 DSGVO unter anderem 96 Stunden und eine veränderte Risikoschwelle vor. Diese Vorschläge ersetzen die bestehenden Pflichten noch nicht. Nach der Erläuterung der österreichischen Datenschutzbehörde bleibt die Meldung grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden erforderlich, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten führt. Die Benachrichtigung betroffener Personen ist gesondert zu prüfen.

Praktische nächste Schritte

Redaktionelle Empfehlungen für die Umsetzung:

  • Website-Dienste und ihre tatsächlichen Datenflüsse dokumentieren; bestehende Consent-Regeln weiter einhalten.
  • Gesetzgebungsverfahren beobachten und erst nach Prüfung des endgültigen Rechtsakts, des Anwendungsbeginns und der österreichischen Umsetzung Änderungen freigeben.

Originalquellen

In die Praxis übertragen

Was auf den Fachseiten nachgeführt wurde
  • Website-Ratgeber: EU-Vorhaben von geltenden Consent-Regeln getrennt.
  • Checkliste: Meldefrist und Dokumentation von Datenschutzverletzungen erläutert.
  • Unternehmens-Ratgeber: keine vorweggenommene Befreiung von Dokumentationspflichten.

Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung oder Zusicherung der Rechtskonformität. Quellenprüfung und Grenzen.

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