Europäische Union · relevant für Österreich
Digital Omnibus: Cookie-Erleichterungen sind noch kein geltendes Recht
Der Rat hat seine Verhandlungsposition festgelegt. Für österreichische Websites ergibt sich daraus noch keine neue Cookie-Ausnahme oder verlängerte Meldefrist.
Ratsposition / laufendes Gesetzgebungsverfahren
Ersteinordnung einer Entwicklung vom 21. Oktober 2026; keine Nachricht aus den letzten sieben Tagen.
Was bestätigt ist
Der Rat der EU hat am 21. Oktober 2026 seine Position zum Digital Omnibus vereinbart. Die Mitteilung wurde am 22. Oktober um das Mandat ergänzt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen bei Cookies und Meldungen von Datenschutzverletzungen. Das ist eine Verhandlungsgrundlage, keine bereits anwendbare Änderung.
Was Website-Betreiber daraus ableiten können
Aus der Ratsposition allein folgt keine Erlaubnis, bisher einwilligungspflichtiges Tracking ohne Zustimmung zu aktivieren. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Cookie-Ausnahmen haben Voraussetzungen; eine pauschale Freigabe von Reichweitenmessung wäre eine unzutreffende Verkürzung.
Meldewege und Fristen nicht vorzeitig umstellen
Das Mandat sieht bei Art. 33 DSGVO unter anderem 96 Stunden und eine veränderte Risikoschwelle vor. Diese Vorschläge ersetzen die bestehenden Pflichten noch nicht. Nach der Erläuterung der österreichischen Datenschutzbehörde bleibt die Meldung grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden erforderlich, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten führt. Die Benachrichtigung betroffener Personen ist gesondert zu prüfen.
Praktische nächste Schritte
Redaktionelle Empfehlungen für die Umsetzung:
- Website-Dienste und ihre tatsächlichen Datenflüsse dokumentieren; bestehende Consent-Regeln weiter einhalten.
- Gesetzgebungsverfahren beobachten und erst nach Prüfung des endgültigen Rechtsakts, des Anwendungsbeginns und der österreichischen Umsetzung Änderungen freigeben.
Originalquellen
- Rat der EU: Standpunkt zum Digital Omnibus
Gesetzgebungsverfahren, noch kein geltendes Recht · 21.10.2026; Mandat am 22.10. ergänzt; Seitenprüfung laut Herausgeber 28.10.2026 · abgerufen 03.11.2026 - Ratsmandat ST 14756/26 zum Digital Omnibus
Originaldokument zum Verhandlungsstand · Oktober 2026; gezielt Art. 33 (PDF-Seite 137) geprüft · abgerufen 03.11.2026 - Datenschutzbehörde: Pflichten als Verantwortliche
Behördliche Erläuterung · Kein Veröffentlichungsdatum ausgewiesen · abgerufen 03.11.2026
In die Praxis übertragen
Was auf den Fachseiten nachgeführt wurde
- Website-Ratgeber: EU-Vorhaben von geltenden Consent-Regeln getrennt.
- Checkliste: Meldefrist und Dokumentation von Datenschutzverletzungen erläutert.
- Unternehmens-Ratgeber: keine vorweggenommene Befreiung von Dokumentationspflichten.
Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung oder Zusicherung der Rechtskonformität. Quellenprüfung und Grenzen.